Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Wohnanlage mit 69 Wohnungs-einheiten, 1 Tiefgarage mit 32 Stellplätzen, 25 Carports, 69 Stellplätzen, 13 Garagen und 2 Technikzentralen gemäß den eingereichten Unterlagen vom 06.09.2022 wird hergestellt.

 

Einer Ausnahme gemäß § 31 Absatz 1 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze mit je 69 Vordächern und Schränken (textliche Festsetzungen Ziffern 4.2 und 6.2.) im Vorgartenbereich wird zugelassen.

 

Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur

Überschreitung der Baugrenzen für die Tiefgarage (mit 2 Außentreppenanlagen, 2 Flächen zum Ausparken (Wenderäume) sowie eines Lüftungsschachts) sowie

zur Überschreitung der Baugrenze für die geänderte Situierung einer Garage, eines Stellplatzes sowie einer Müllsammelstelle,

zur Errichtung von 69 Gartenboxen und

zur Errichtung von Stützmauern zur öffentlichen Verkehrsfläche

wird zugestimmt.