Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Eine rückwärtige Bebauung im Grundstück Guttknechtstraße 8, Fl.-Nr. 237/32 der Gemarkung Stein ist machbar.

 

Die Bebauung kann nur als eingeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Satteldach) erfolgen.