Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Doppelhauses gemäß den eingereichten Unterlagen vom 19.05.2021 wird nicht hergestellt.

 

Die Genehmigung in der vorgelegten Form kann nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Positionierung der notwendigen Stellplätze im Vorgartenbereich ist nicht zulässig.

 

Grundsätzlich kann der Errichtung eines Doppelhauses mit Satteldach und 48 ° Dachneigung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 233/88 der Gemarkung Stein zugestimmt werden. Voraussetzung ist, dass die Bauflucht zur Straße Mühlloheweg von 10 m eingehalten und von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Der Stellplatznachweis hat außerhalb der Bauflucht (außerhalb des Vorgartenbereichs) zu erfolgen.