Sitzung: 19.05.2021 BVUA/014/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Vorlage: 0371/2021/1
Der bestehende Spielplatz außerhalb des Geltungsbereichs wird durch Einbeziehen einer Teilfläche im nördlichen Bereich vergrößert.
Die Herstellung und die Unterhaltsablöse erfolgen durch den Investor.
Der Antrag vom 01.03.2021 wird im übrigen
nicht weiter verfolgt.
Ein Ortstermin unter Hinzuziehung der
Stadtgärtnerei ist zu vereinbaren und durchzuführen.