Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ablösebetrag für einen Stellplatz wird auf 9.000,00 € festgesetzt.

 

Dieser Betrag gilt als Basiswert und wird an die Entwicklung der Bodenrichtwerte, wie sie alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss des Landratsamts Fürth gemeldet werden, gekoppelt. Bezugsgebiet ist das Rathausumfeld im Altstadtbereich, vom Gutachterausschuss als 12.101 bezeichnet, mit einem derzeitigen Richtwert in Höhe von 570,00 €/m².

 

Der Ablösebetrag für einen Stellplatz steigt bzw. fällt künftig im gleichen Verhältnis, wie sich der Bodenrichtwert im Bezugsgebiet ändert. Maßgeblich ist dabei jeweils die jüngste Veröffentlichung der Bodenrichtwerte vor Abschluss des Stellplatzablösevertrages.