Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 17, Anwesend: 25, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       § 4 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Stein vom 27.05.2020 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Stadtratsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.“

 

2.       Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung vom 16.04.2021 – in der Fassung des heutigen Beratungsergebnisses – als Geschäftsordnung.

 

Dieser Geschäftsordnungsentwurf, welcher der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.