Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung von 2 Außengeräten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpenheizung gemäß den eingereichten Unterlagen vom 22.02.2021 wird erteilt.

 

Die Lärmschutzwerte für ein allgemeines Wohngebiet sind einzuhalten.