Die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stein mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet nordöstlich des Kinderhauses Oberweihersbuch wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
Eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange wird
gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.