Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

§ 4 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 27.05.2020 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Der Stadtrat bestellt aus seinen Reihen jeweils einen Beauftragten im Sinne der Art. 46 Abs. 1 Satz 2, 30 Abs. 3 GO, welche Referenten genannt werden, für folgende Aufgabenbereiche:

 

a)      Brandschutz

b)      Landwirtschaft

c)       Sport

d)      Soziales

e)      Kultur

f)       Umweltschutz

g)      Städtepartnerschaft

h)      Jugend

i)        Wirtschaft

 

Den Umfang der Rechte, welche den Referenten in ihrem zugewiesenen Aufgabengebiet vom Stadtrat übertragen werden, regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Stein.“