Beschlussvorschlag:

 

Der Bauherr hat seine beiden notwendigen Stellplätze wie folgt nachzuweisen:

 

a)    Errichtung einer Garage mit Doppelparker-Funktion oder

b)    Errichtung eines 2. Stellplatz im Vorgarten oder

c)    Ablöse des 2. Stellplatzes