Sitzung: 21.07.2020 SAC/002/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 5a „Südlicher Alter Kirchplatz“ wird für den in der Anlage kenntlich gemachten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Zur Sicherstellung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 5a „Südlicher Alter Kirchplatz“ wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als Satzung beschlossen.