Der Errichtung eines
Geräteschuppens gemäß den eingereichten Unterlagen vom 08.06.2020 wird nicht
zugestimmt.
Eine Befreiung wird für die
Errichtung in Aussicht gestellt, wenn der Standort auf die nördliche Seite der
Weiher (entlang der Fl.Nr. 424/8 Gmkg. Stein) verschoben wird.