Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“ wird für den in der Anlage kenntlich gemachten, geänderten Bereich gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB und im Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“ vom 19.05.2020 wird wie folgt geändert:

 

I.

a)       Das Maß der baulichen Nutzung und die Zahl der Vollgeschosse werden im nördlichen Baukörper wie folgt geändert, die zwingende Festsetzung von Ost nach West:

5 - geschossig, 4 - geschossig, 3 – geschossig, 4 – geschossig

 

Die Anzahl der Vollgeschosse beim Baukörper an der Knauppstraße wird von zwingend 4 Vollgeschossen auf zwingend 5 Vollgeschosse erhöht (letztendlich werden der nordwestliche Baukörper dann zwingend 5, 4, 4 und 6 Vollgeschosse haben).

 

b)       Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen

 

1.       Reduzierung der Fläche für Stellplätze entlang des nördlichen Geltungsbereichs (bestehende Mauer).

 

2.       Erweiterung der Stellplatzfläche im Bereich nördlich des Grundstücks Fl.-Nr. 528/12 der Gemarkung Stein.

 

3.       Erweiterung der Stellplatzfläche an der Albertus – Magnus – Straße südlich der KiTa.

 

4.       Ergänzung einer Fläche für Stellplätze östlich der festgesetzten Durchwegung / Verkehrsfläche (Längsparker).

 

c)       Zahl der Fahrradabstellplätze im geförderten Wohnungsbau

 

Die Anzahl der nachzuweisenden Fahrradabstellplätze im geförderten Wohnungsbau wird von 1,0 auf 1,5 Abstellplätze je Wohnungseinheit erhöht.

 

Der überarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes 36 d „Südliches Krügel-Areal“ und die dazugehörige, überarbeitete Begründung werden gebilligt.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallel dazu erfolgende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

 

II.

Im Rahmen der Fortführung der Planung ist insbesondere auf Folgendes zu achten:

 

1.                                                                                                       Stellplätze

 

1.1.    Die ca. 300 Stellplätze in der Tiefgarage sind beizubehalten und den Eigentums-wohnungen zuzuordnen.

1.2.    Neben den 66 oberirdischen Stellplätzen für die EOF-Wohnungen sind (weitere) Besucherparkplätze zu schaffen, ohne dass mit deren Anlage der „Grüne Charakter“ der Wohnanlage beeinträchtigt wird.

1.3.    Es soll eine Verbesserung der Andienung der KiTa erfolgen und auch ausreichender Parkraum für die Mitarbeiter dieser Einrichtung geschaffen werden.

 

2.       Mobilität

 

2.1.    Es sollen möglichst viele Stellplätze für Fahrräder geschaffen werden, diese müssen so gestaltet werden, dass sie eine hohe Akzeptanz bei den Nutzern finden.

2.2.    Es ist zwingend ein nachhaltiges und langfristig angelegtes Car-Sharing Angebot vorzusehen, welches auch für Personen geöffnet wird, welche nicht im Baugebiet wohnen.

2.3.    Es sind eine hinreichende Anzahl von Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder vorzusehen, sowohl in der Tiefgarage, als auch oberirdisch.

 

3.       Bauliche- / energetische Qualität

 

3.1.    Es ist ein möglichst hoher energetischer Standard der Wohnungen anzustreben (zumindest KfW 50).

3.2.    Die Energieversorgung hat zukunftsorientiert zu erfolgen, zumindest für die Gebäude mit 5 und mehr Vollgeschossen ist die Installation von Solaranlagen zu prüfen und ggfs. vorzusehen.