Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“ wird für den in der Anlage kenntlich gemachten, geänderten Bereich gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB und im Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“ vom 19.05.2020 wird wie folgt geändert:

 

a)       Das Maß der baulichen Nutzung und die Zahl der Vollgeschosse werden im nördlichen Baukörper wie folgt geändert, die zwingende Festsetzung von Ost nach West:

5 - geschossig, 4 - geschossig, 3 – geschossig, 4 – geschossig

 

Die Anzahl der Vollgeschosse beim Baukörper an der Knauppstraße wird von zwingend 4 Vollgeschossen auf zwingend 5 Vollgeschosse erhöht (letztendlich werden der nordwestliche Baukörper dann zwingend 5, 4, 4 und 6 Vollgeschosse haben).

 

b)       Flächen für Stellplätze und Nebenanlagen

 

1.       Reduzierung der Fläche für Stellplätze entlang des nördlichen Geltungsbereichs (bestehende Mauer).

 

2.       Erweiterung der Stellplatzfläche im Bereich nördlich des Grundstücks Fl.-Nr. 528/12 der Gemarkung Stein.

 

3.       Erweiterung der Stellplatzfläche an der Albertus – Magnus – Straße südlich der KiTa.

 

4.       Ergänzung einer Fläche für Stellplätze östlich der festgesetzten Durchwegung / Verkehrsfläche (Längsparker).

 

c)       Zahl der Fahrradabstellplätze im geförderten Wohnungsbau

 

Die Anzahl der nachzuweisenden Fahrradabstellplätze im geförderten Wohnungsbau wird von 1,0 auf 1,5 Abstellplätze je Wohnungseinheit erhöht.

 

Der überarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes 36 d „Südliches Krügelareal“ und die dazugehörige, überarbeitete Begründung vom 19.05.2020 werden gebilligt.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallel dazu erfolgende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

 

Der Text des Beschlussvorschlages wurde ergänzt.

Siehe TOP 11.2 Drucksachen Nr.: 0077/2020/2