Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 36 d „Südliches Krügel-Areal“ wird für den in der Anlage kenntlich gemachten, geänderten Bereich gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB und im Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 d „Südliches Krügel-Areal“ und die dazugehörige Begründung vom 19.05.2020 werden gebilligt.

 

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallel dazu erfolgende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

 

Der Text des Beschlussvorschlages wurde ergänzt.

Siehe TOP 11.1 Drucksachen Nr.: 0077/2020/1