Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Analog zur Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 3 der Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 01.02.2019 werden vorläufig ab dem Zeitraum vom 16.03.2020 bis zur Aufhebung des Betretungsverbotes keine Betreuungsgebühren erhoben.

Diese Regelung gilt nicht für die Inanspruchnahme der Notbetreuung.