Sitzung: 30.04.2020 FEA/006/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Analog zur Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 3 der Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 01.02.2019 werden vorläufig ab dem Zeitraum vom 16.03.2020 bis zur Aufhebung des Betretungsverbotes keine Betreuungsgebühren erhoben.
Diese Regelung gilt nicht für die Inanspruchnahme der Notbetreuung.