Nachtrag: 23.03.2020 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 5, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Bezugnehmend auf die allgemeine Gefährdungslage durch das Coronavirus und die in diesem Zusammenhang ergangene Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (BayStMI) vom 20.03.2020 zu Sitzungen der Gemeinderäte wird der Zuständigkeitszeitraum für den Ferienausschuss über den in § 9 Buchst. c Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Stein genannten Zeitraum hinausgehend, auf den Zeitraum vom 01.04.2020 bis einschl. 30.04.2020 ausgedehnt.

 

In diesem Zeitraum vom 01.04.2020 bis einschl. 30.04.2020 entscheidet der Ferienausschuss uneingeschränkt an Stelle des Stadtrates und seiner sonstigen Ausschüsse.