Sitzung: 31.03.2020 StR/076/2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7, Anwesend: 22, Befangen: 0
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 31.03.2020 sowie die Begründung wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 54a „Am Stadtpark“ in der Fassung vom 31.03.2020 wird gemäß § 10 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 GO als Satzung und die Begründung beschlossen.