Sitzung: 26.03.2020 BVUA/067/2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10, Befangen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 25 b „Neuwerker Weg – West“ wird für den in der Anlage kenntlich gemachten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Zur Sicherstellung der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 25 b „Neuwerker Weg – West“ wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als Satzung beschlossen.