Sitzung: 26.03.2020 BVUA/067/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 55 „Jahnstraße/Bertastraße“ wird für den in der Anlage kenntlich gemachten Geltungsbereich gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Zur Sicherstellung der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Jahnstraße/Bertastraße“ wird eine Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als Satzung beschlossen.