Sitzung: 26.03.2020 BVUA/067/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung eines Gartengerätehäuschens gemäß den eingereichten Unterlagen vom 24.02.2020 wird erteilt.