Sitzung: 26.03.2020 BVUA/067/2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Anwesend: 10, Befangen: 0
Die beschlossenen Änderungen in Abwägungen sind in dem Bebauungsplan Nr. 54a „Am Stadtpark“ sowie in die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten.
Die Einarbeitung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 54 a sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes macht eine erneute Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 BauGB nicht notwendig.