Sitzung: 23.01.2020 BVUA/065/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Schuppen gemäß den eingereichten Unterlagen (Tektur Nr. 2) vom 30.12.2019 wird hergestellt.
Befreiungen gemäß § 31 Absatz 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze für Gebäude, Garage, Stellplatz und Schuppen sowie einer Befreiung von der Dachneigung zur Errichtung der Gaube wird zugestimmt.