Das
Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit
12 Wohnungseinheiten, einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen sowie 12
oberirdischen Stellplätzen (Tektur Nr. 5) gemäß den eingereichten Unterlagen
vom 16.12.2019 wird hergestellt.