Sitzung: 12.12.2019 BVUA/064/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 40 b „Fasanenring“ gemäß § 31 Absatz 2 BauGB zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 1,20 m kann in Aussicht gestellt werden.