Sitzung: 17.10.2019 BVUA/062/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
A) Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Schuppen gemäß der eingereichten Unterlagen vom 23.09.2019 und 14.10.2019 wird nicht hergestellt.
B) Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur
Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage gemäß der eingereichten
Unterlagen vom 23.09.2019 und 14.10.2019 wird hergestellt.
Einer Befreiung zur Überschreitung der
Baugrenze zur Errichtung der Doppelhaus-hälfte und der Doppelgarage wird
zugestimmt.