Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB
zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen gemäß
den eingereichten Unterlagen vom 21.05.2019 wird hergestellt.
Eine Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre
wird zugelassen.