Sitzung: 23.05.2019 BVUA/058/2019
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11, Befangen: 0
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 a „Am Stadtpark“ in der Fassung vom 23.05.2019 wird gem. § 2 BauGB und die Begründung beschlossen.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 23.05.2019 wird als Entwurf und die Begründung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sollen durchgeführt werden.