Sitzung: 23.05.2019 BVUA/058/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Der Errichtung eines Doppelhauses auf der östlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 890/11 der Gemarkung Stein wird zugestimmt.
Das Doppelhaus ist auf die
der festgesetzten, östlichen Baugrenze zu
errichten. Die beiden anschließenden Doppelgaragen (nördlich und südlich des
Doppelhauses) sind so zu situieren, dass ein Aufstellbereich von 5 m vor der
Doppelgarage vorhanden ist.
Die notwendigen Befreiungen dafür können seitens der Stadt in Aussicht gestellt werden.