Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Geänderter Beschluss:

 

Der Errichtung eines Doppelhauses auf der östlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 890/11 der Gemarkung Stein wird zugestimmt.

 

Das Doppelhaus ist auf die der festgesetzten, östlichen Baugrenze zu errichten. Die beiden anschließenden Doppelgaragen (nördlich und südlich des Doppelhauses) sind so zu situieren, dass ein Aufstellbereich von 5 m vor der Doppelgarage vorhanden ist.

 

Die notwendigen Befreiungen dafür können seitens der Stadt  in Aussicht gestellt werden.