TOP Ö 17: Auffüllung/Abgrabung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 149 der Gemarkung Stein als vorbereitende Maßnahme zur Errichtung einer Industriehalle, Föhrenweg (27 a)
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB
zur Auffüllung/Abgrabung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 149 der
Gemarkung Stein gemäß den eingereichten Unterlagen vom 09.04.2019 wird
hergestellt.