TOP Ö 1: Wohnhausumbau, Nutzungsänderung einer Arztpraxis in eine Wohnung und Heizungseinbau in den Spitzboden, Hammerstraße 4, Fl.Nr. 549/3 der Gemarkung Stein
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB
zum Wohnungsumbau und zur Nutzungsänderung einer Arztpraxis in eine Wohnung
gemäß den eingereichten Unterlagen vom 11. März 2019 wird hergestellt.