Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Unter Einhaltung der von der Stadt Oberasbach gesetzten Frist ist die Stadt Stein derzeit nicht in der Lage, eine abschließende Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße“ der Stadt Oberasbach abzugeben, da wichtige Gutachten (Verkehrsgutachten, Lärmgutachten) nicht bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen vorhanden sind.

 

Vor allem das Verkehrsgutachten ist für eine Stellungnahme der Stadt Stein von besonderem Interesse, da ein Teil des zu – und abfließenden Verkehrs über die Mühlstraße und den Oberasbacher Weg im Stadtgebiet Stein stattfinden wird und hierzu genaue Zahlen zur Beurteilung erforderlich sind.

 

Aus den oben genannten Gründen kann die Stadt Stein der  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße “ nicht zustimmen.