Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Anbringen einer Werbeanlage am Gebäude Schillerstraße 33 – 37 und zum Aufstellen eines Schaukastens vor dem Gebäude gemäß den eingereichten Unterlagen vom 21.02.2019 wird hergestellt.

 

Der Aufstellung einer beleuchteten Werbestele auf der städtischen Grünfläche (Nebenanlage Schillerstraße) nach den Unterlagen vom 21.02.2019 wird zugestimmt.