Sitzung: 21.03.2019 BVUA/056/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.