Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB
zum Anbau (Wohnraumerweiterung) an ein bestehendes Einfamilienhaus gemäß den
eingereichten Unterlagen vom 6. Februar 2019 wird hergestellt.
Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der
Traufhöhe wird zugestimmt.