Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11, Befangen: 0

Geänderter Beschluss:

 

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Stuttgarter Straße 33 c und d“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 447 Teilfläche, 246, 246/2, 246/3, 246/4, 447/2 und 447/4 der Gemarkung Stein wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 und Abs. 6 BauGB i. V. m. Art. 23 GO beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist als Anlage 1 kenntlich gemacht.

 

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Stuttgarter Straße 33 c und d“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.