Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB
zum Anbau eines Unterstands bzw. zur Errichtung eines Koppelzauns gemäß den
eingereichten Unterlagen vom 23. November 2018 wird hergestellt.
Der Errichtung eines Koppelzauns
bis zu einer Höhe von 1,50 m wird zugestimmt.