Sitzung: 18.10.2018 BVUA/051/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung von 2 Carports anstelle der Festsetzung „Garage/Stellplatz“ sowie der Situierung der Carports mit mindestens 1 m Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum wird zugestimmt.
Einer Befreiung zur Errichtung eines Zaunes mit 1,80 m Höhe wird nicht zugestimmt.