Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Stadt Stein setzt sich zum Ziel, als Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft der Fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern“ den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern und den Radverkehrsanteil am Modal-Split im Binnenverkehr bis zum Jahr 2025 von derzeit 10 % auf 15 % anzuheben.

 

Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität angesehen.

 

2.       Die Stadt Stein strebt eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrs an, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb des Stadtgebiets.

 

Die Stadt Stein verpflichtet sich, das derzeit in Aufstellung befindliche Radverkehrskonzept umzusetzen und insbesondere die priorisierten Maßnahmen durchzuführen.

 

Als erste Maßnahme soll noch im Jahr 2018 an der für den Radverkehr wichtigen Ost-West-Verbindung durch das Stadtgebiet (entlang der B 14) der weitere Ausbau der wegweisenden Beschilderung durchgeführt werden.

 

3.       Die gemeindliche Radverkehrsförderung berücksichtigt gleichermaßen die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation.

 

Die Stadt Stein unterstützt aktiv eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit soll für und durch den Radverkehr verbessert werden.

 

Der Arbeitskreis „Radverkehr“, der bisher die Aufstellung des Radverkehrskonzepts begleitet hat, wird auch nach Fertigstellung des Radverkehrskonzepts fortbestehen und die Radverkehrsförderung in der Stadt Stein begleiten.

 

4.       Die notwendigen finanziellen Haushaltsmittel für die Radverkehrsförderung werden alljährlich im Haushalt bereitgestellt.