Sitzung: 24.07.2018 StR/056/2018
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Anwesend: 21, Befangen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 3 b "Steiner Keimzelle" wird für den in der Anlage kenntlich gemachten Bereich gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Stein wird für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 b gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 b "Steiner Keimzelle" und die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die parallel dazu erfolgende Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.