Der Bebauungsplan Nr. 2 b
"Höllweg-Nord" mit integriertem Grünordnungsplan wird für den in der
Anlage kenntlich gemachten Bereich gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3
und § 2 Abs. 1 BauGB geändert.