Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Errichtung von 2 Doppelhäusern auf den Grundstücken Sommerstraße 17 / Faber-Castell-Allee (5), Fl.Nrn. 890/11 und 242/46 der Gemarkung Stein, kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.

 

Die beiden Doppelhäuser können grundsätzlich errichtet werden, wenn der Stellplatznachweis auf dem Grundstück erfolgt.

 

Die Grundfläche für das westlich gelegene Doppelhaus darf 16 m  x 12 m nicht überschreiten.

Das östlich gelegene Doppelhaus darf eine Grundfläche von 13 m x 12 m nicht überschreiten.

 

Die Garagenstandorte an der östlichen Grundstücksgrenze sind in die Bauflucht zu legen.

Die Garagenstandorte an der westlichen Grundstücksgrenze können im Abstand von 5 m zur Gehweghinterkante festgelegt werden.

 

Die beiden Doppelhäuser sind traufständig, E + D zu bilden.

 

Es gelten die restlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.