Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Wegefläche westlich des Anwesens Untere Wassergasse 4, bestehend aus der  Wegefläche Fl.Nr. 51/7, Gmkg. Stein mit 7 m Länge, von der Südmauer des Gebäudes Hauptstraße 3 bis Nordgrenze der Fl.Nr. 48/6 der Gmkg. Stein (Hauszugangsweg zu den städtischen Gebäuden Obere Wassergasse 6, 8, 12, 14), wird gem. Art. 53 Nr. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

 

Die Widmung wird beschränkt auf den Fußgängerverkehr.