Sitzung: 27.06.2018 StR/055/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Das "Erfrischungsgeld" für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird für die anstehende Landtagswahl einheitlich auf 45,00 € festgesetzt.