Sitzung: 20.06.2018 HVA/029/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Kulturrichtlinien der Stadt Stein vom 25.04.1991, in der Fassung der letzten Änderung vom 03.02.2005, werden wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "Der Zuschuss beträgt 50% des festgestellten Defizits, jedoch höchstens 500,-- Euro im Einzelfall."