Sitzung: 08.05.2018 BVUA/046/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze gemäß den eingereichten Unterlagen vom 16. April 2018 wird zugestimmt.