Sitzung: 19.04.2018 BVUA/045/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur geänderten Errichtung von Werbeanlagen im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung gemäß den eingereichten Unterlagen vom 12.03.2018 wird hergestellt.
Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB zum Standort der Werbestele sowie
zur Anbringung der Fassadenschriftdrucke oberhalb der Brüstung im 1. OG wird
zugestimmt.