Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur geänderten Errichtung von Werbeanlagen im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung gemäß den eingereichten Unterlagen vom 12.03.2018 wird hergestellt.

 

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB zum Standort der Werbestele sowie zur Anbringung der Fassadenschriftdrucke oberhalb der Brüstung im 1. OG wird zugestimmt.