Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 23 WE und einer Tiefgarage gemäß den eingereichten Unterlagen vom 11.12.2017 wird nicht hergestellt.

 

Auf der Grundlage der eingereichten Pläne soll keine Bebauungsplan-Änderung durchgeführt werden.

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes mit Festsetzungen bezüglich der Geschossigkeit, II + D, einer GRZ von 0,4, einer GFZ von maximal 1,6 sowie Traufhöhen, straßenseitig von 6,37 m und einer maximalen Firsthöhe von 12,20 m wird in Aussicht gestellt.

 

Der Stellplatznachweis gemäß aktueller Stellplatzsatzung ist zu erfüllen.

Eine Liftanlage für Fahrzeuge ist weiterhin auf dem Grundstück nicht zulässig.

 

Die Gestaltung und Dachform der vorgelegten Ausführungsart wird nicht befürwortet.