Sitzung: 28.06.2017 BVUA/036/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Errichtung eines Doppelhauses sowie eines weiteren Einfamilienhauses gemäß den eingereichten Unterlagen vom 6. Juni 2017 wird nicht hergestellt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht zugestimmt.