2. Bgm. Höfer fragt an, weshalb bei den vor kurzem erfolgten Fahrbahnausbesserungsarbeiten in der Schillerstraße und der Unterweihersbucher Straße keine entsprechende Baustellenbeschilderung erfolgte. Er sei selbst im Bereich der Unterweihersbucher Straße bei Dunkelheit ohne Vorwarnung in einen aufgefrästen Bereich eingefahren und wurde auch von mehreren Bürgern angesprochen.

 

Laut StR Heckel war in der Unterweihersbucher Straße eine entsprechende Beschilderung ordnungsgemäß eingerichtet.

 

1. Bgm. Krömer teilt mit, dass die Warnschilder im Bereich der Schillerstraße zunächst korrekt aufgestellt waren, danach aber gedreht wurden und somit für die Kraftfahrer nicht mehr ausreichend sichtbar waren. Wer dafür verantwortlich ist, lässt sich nicht mehr feststellen. Grundsätzlich ist laut 1. Bgm. Krömer immer die ausführende Baufirma für die korrekte Beschilderung verantwortlich.